Förderschule Emotionale und Soziale Entwicklung + Lernen

Zusammenarbeit

Möglichkeiten der Zusammenarbeit

Bei unserer Arbeit unterscheiden wir  zwei Tätigkeitsfelder, die nachstehend kurz erläutert werden.

Mobile Beratung

Sollten Sie bei einem Kind Auffälligkeiten beziehungsweise Entwicklungsrückstände im Bereich der sozialen und emotionalen Entwicklung wahrnehmen, können Sie möglichst frühzeitig telefonisch oder über eine schriftliche BeratungsanfrageKontakt zu den Mitarbeitern der mobilen Beratung aufnehmen (Formular: siehe Homepage). Gemeinsam mit Ihnen beginnt dann die Beratungsarbeit. Diese bezieht Gespräche, Hospitationen und die gemeinsame Förderplanerstellung mit ein. Die für den jeweiligen Fall sinnvolle Vorgehensweise entscheidet sich im Verlauf der Beratungsarbeit.

Nach einer festgelegten Zeit kommt es zu einer gemeinsamen Evaluation des Förderplans.  Weitere Evaluationen des Förderplans werden idealerweise durch die Lehrkräfte vor Ort durchgeführt. Wird ein zusätzlicher Beratungsbedarf oder eine Verschärfung der Situation festgestellt, nehmen Sie bitte unmittelbar Kontakt zu den zuständigen Mitarbeitern der mobilen Beratung auf, um die vereinbarten Absprachen und Maßnahmen noch einmal der veränderten Situation anzupassen.

Nach einer angemessenen Förderplanlaufzeit erfolgt eine abschließende Evaluation. Hier kann die Beratung erfolgreich abgeschlossen werden oder die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung empfohlen werden.

Zusammenarbeit bei festgestelltem Unterstützungsbedarf im Bereich „Emotionale und Soziale Entwicklung“

Bei festgestelltem Unterstützungsbedarf im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung gibt es folgendes Angebot der Zusammenarbeit auf Anfrage:

  • Fortführung der Förderplanung und Moderation der Evaluationen.
  • Beratung und Unterstützung im laufenden Prozess (Eltern-, Schüler-, Lehrergespräche, Teilnahme an pädagogische Konferenzen etc.).

Kommt es während des Förderprozesses zu besonderem Handlungs- und Gesprächsbedarf, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt zu der zuständigen Förderschullehrkraft auf.

Zum Ende jedes Schulhalbjahres wird der bisherige Erfolg der Fördermaßnahmen beurteilt und über den weiteren Verlauf der Unterstützung entschieden. Dabei kann folgendes vereinbart werden:

  • die Fortführung der sonderpädagogischen Unterstützung,
  • die Aufhebung bzw. Veränderung des Unterstützungsbedarfs,
  • die Beratung der Erziehungsberechtigten zu einem Wechsel an die „Förderschule Emotionale und Soziale Entwicklung“.